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   BVerwG, 28.08.1990 - 1 WB 17.90   

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BVerwG, 28.08.1990 - 1 WB 17.90 (https://dejure.org/1990,3096)
BVerwG, Entscheidung vom 28.08.1990 - 1 WB 17.90 (https://dejure.org/1990,3096)
BVerwG, Entscheidung vom 28. August 1990 - 1 WB 17.90 (https://dejure.org/1990,3096)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Teilstreitkräfte im Territorialheer - Stellenbesetzungsrecht - Organisationsmaßnahme - Richterliche Kontrolle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WBO § 17 Abs. 1 § 21
    Zuweisung nicht teilstreitkraftspezifischer Dienstposten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1990 - 1 WB 17.90
    Ober die Versetzung eines Soldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte, sofern ein dienstliches Bedürfnis gegeben ist, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (BVerwGE 43, 215, 217) [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70].

    Das Prinzip der jederzeitigen Versetzbarkeit ist im Soldatenrecht unabdingbar (vgl. BVerwGE 43, 215, 219) [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70].

  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1990 - 1 WB 17.90
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 53, 95; 73, 51 f. [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 57/78] m.w.N.).
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 28.08.1990 - 1 WB 17.90
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 53, 95; 73, 51 f. [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 57/78] m.w.N.).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 57.78

    Anfechtungsantrag - Antrag auf wehrdienstgerichtliche Entscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1990 - 1 WB 17.90
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 53, 95; 73, 51 f. [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 57/78] m.w.N.).
  • BVerwG, 06.02.1979 - 1 WB 228.77
    Auszug aus BVerwG, 28.08.1990 - 1 WB 17.90
    Der Antragsteller hat seiner Begründungspflicht (§ 17 Abs. 4 Satz 1 WBO) genügt, nachdem er mit Schriftsatz vom 9. März 1990 erklärt hat, er habe bis zu diesem Zeitpunkt keine förmliche Versetzungsverfügung erhalten und der BMVg dies nicht bestritten hat (BVerwGE 63, 187).
  • BVerwG, 26.04.1990 - 1 WB 32.89

    Umgliederung von Verbänden der Bundeswehr

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1990 - 1 WB 17.90
    Alle Überlegungen, die der Antragsteller gegen die Zweckmäßigkeitserwägungen des BMVg ins Feld führt, liegen damit neben der Sache (BVerwG Beschluß vom 26. April 1990 - 1 WB 32/89).
  • BVerwG, 11.08.1982 - 1 WB 22.81

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1990 - 1 WB 17.90
    Eine Diskriminierung liegt in einer dienstgradgerechten Folgeverwendung in derselben Besoldungsgruppe in keinem Fall (BVerwG Beschluß vom 11. August 1982 - 1 WB 22/81).
  • BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 54.84

    Verwendungsbereiche - Zuordnung der Dienstposten - Organisationsrecht

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1990 - 1 WB 17.90
    Im Rahmen der Organisationsgewalt des BMVg liegt es, wie er nicht teilstreitkraftspezifische Dienstposten im Territorialheer den einzelnen TSK zur Besetzung zuweist (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 29. Oktober 1986 - 1 WB 93/85 = NZWehrr 1987, 120 und vom 20. Februar 1985 - 1 WB 54/84 = NZWehrr 1986, 84 ).
  • BVerwG, 29.10.1986 - 1 WB 93.85

    Eignung als hauptamtlicher Jugendoffizier - Vorverwendung als Kompaniechef -

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1990 - 1 WB 17.90
    Im Rahmen der Organisationsgewalt des BMVg liegt es, wie er nicht teilstreitkraftspezifische Dienstposten im Territorialheer den einzelnen TSK zur Besetzung zuweist (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 29. Oktober 1986 - 1 WB 93/85 = NZWehrr 1987, 120 und vom 20. Februar 1985 - 1 WB 54/84 = NZWehrr 1986, 84 ).
  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 100.96

    Nachbesetzungen von A 15-Dienstposten - Anwendung der Richtlinien zur Versetzung

    Aus dieser Organisationsentscheidung folgt, nachdem die TSK Marine von ihrem Besetzungsrecht zum 1. Oktober 1996 Gebrauch gemacht hat, das dienstliche Bedürfnis für den Dienstpostenwechsel des Antragstellers (vgl. Beschluß vom 28. August 1990 - BVerwG 1 WB 17.90 - ).

    Im Rahmen der Organisationsgewalt des BMVg liegt es, wie er nicht TSK-spezifische Dienstposten im AStudÜbBw den einzelnen TSK zur Besetzung zuweist (vgl. Beschlüsse vom 26. Oktober 1986 - BVerwG 1 WB 93.85 - <NZWehrr 1987, 120 - nur Leitsatz ->, vom 28. August 1990 a.a.O. und vom 25. Januar 1995 a.a.O.).

  • BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 80.94

    Voraussetzungen für die Versetzung eines Berufssoldaten auf einen

    Die Zuweisung von Dienstposten innerhalb zentraler militärischer Einrichtungen (hier Militärischer Abschirmdienst) an die einzelnen Teilstreitkräfte unterliegt als organisatorische Maßnahme nicht der richterlichen Kontrolle (im Anschluß anBeschluß vom 28.8.1980 - 1 WB 17.90 = DokBer (B) 1990, 287).

    Im Rahmen der Organisationsgewalt des BMVg liegt es, wie er nicht teilstreitkraftspezifische Dienstposten im MAD den einzelnen TSK zur Besetzung zuweist (vgl.Beschlüsse vom 29. Oktober 1986 - BVerwG 1 WB 93.85 - <NZWehrr 1987, 120 - nur Leitsatz>, vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 54.84 - undvom 28. August 1990 - BVerwG 1 WB 17.90 - ).

  • BVerwG, 02.03.1993 - 1 WB 59.92

    Beraterausschüsse - Rechtsqualität der Beschlüsse - Inspekteure der

    Eine Herabsetzung bzw. Unzumutbarkeit liegt in einer dienstgradgerechten Folgeverwendung in derselben Besoldungsgruppe jedoch in keinem Fall (Beschlüsse vom 11. August 1982 - BVerwG 1 WB 22.81 - und vom 22. August 1990 - BVerwG 1 WB 17.90 - ).
  • BVerwG, 12.06.1996 - 1 WB 117.95

    Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Eignung für einen Dienstposten -

    Eine Diskriminierung oder Herabsetzung liegt in einer dienstgradgerechten Folgeverwendung in derselben Besoldungsgruppe in keinem Fall (vgl. Beschlüsse vom 28. August 1990 - BVerwG 1 WB 17.90 - und vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 74, 75.92 -).
  • BVerwG, 18.01.1994 - 1 WB 54.93

    Verwendung eines Berufssoldaten - Versetzung auf einen anderen Dienstposten -

    Eine Herabsetzung bzw. Unzumutbarkeit liegt in einer dienstgradgerechten Folgeverwendung in derselben Besoldungsgruppe jedoch in keinem Fall (Beschlüsse vom 28. August 1990 - BVerwG 1 WB 17.90 - und vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 -).
  • BVerwG, 25.04.1991 - 1 WB 36.91

    Antrag auf aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs gegen die Kommandierung eines

    Im übrigen unterliegen solche Organisationsentscheidungen nicht der gerichtlichen Kontrolle (BVerwG Beschluß vom 28. August 1990 - 1 WB 17/90).
  • BVerwG, 01.10.1997 - 1 WB 24.97

    Anspruch des Soldaten auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung -

    Im Rahmen der Organisationsgewalt des BMVg liegt es, wie er nicht TSK-spezifische Dienstposten den einzelnen TSK zur Besetzung zuweist (vgl. Beschlüsse vom 29. Oktober 1986 - BVerwG 1 WB 93.85 - <NZWehrr 1987, 120 - nur Leitsatz ->, vom 28. August 1990 - BVerwG 1 WB 17.90 - und vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 100.96 -).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 1 WB 74.92

    Versetzung eines Soldaten auf einen anderen Dienstposten - Dienstliches Bedürfnis

    Eine Diskriminierung oder Herabsetzung liegt in einer dienstgradgerechten Folgeverwendung in derselben Besoldungsgruppe in keinem Fall (Beschlüsse vom 11. August 1982 - BVerwG 1 WB 22.81 - und vom 28. August 1990 - BVerwG 1 WB 17.90 - ).
  • BVerwG, 18.01.1994 - 1 WB 59.93

    Bekanntgabe einer Versetzung mit Standortwechsel - Überprüfung der Rechtmäßigkeit

    Eine Herabsetzung bzw. Unzumutbarkeit liegt in einer dienstgradgerechten Folgeverwendung in derselben Besoldungsgruppe jedoch in keinem Fall (Beschlüsse vom 11. August 1982 - BVerwG 1 WB 22.81 - und vom 28. August 1990 - BVerwG 1 WB 17.90 - ).".
  • BVerwG, 29.10.1991 - 1 WB 35.91

    Begriff der dienstlichen Bedürfnisses für die Kommandierung eines Soldaten -

    Im übrigen unterliegen solche Organisationsentscheidungen nicht der gerichtlichen Kontrolle (Beschluß vom 28. August 1990 - BVerwG 1 WB 17.90 -).
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